Am 17.09.2024 hatte die Stadt Tübingen die Gemeinderatsfraktionen und eine Vielzahl an Vereinen und Verbänden eingeladen zu einer Anhörung bzgl. der neuen Kita-Vergaberichtlinien die bald verabschiedet werden sollen.

Kurz zusammengefasst ist geplant, dass die gestaffelte Punktevergabe je nach Arbeitszeit abgeschafft wird und es stattdessen nur noch Punkte für generelle Arbeitstätigkeit und ggfs. Extrapunkte für eine zusätzliche/reine Nachmittagsbeschäftigung gibt. Außerdem ist geplant, dass die Bevorzugung von Kindern in U3-Betreuung bei der Vergabe der Ü3-Betreuungsplätze entfällt.

Die genannten Maßnahmen soll das Verfahren transparenter und für die Stadtverwaltung einfacher handhabbar machen.

Unser Stadtrat Thomas Unger hat zusammen mit Tobias Fischer (Ortsbeirat Weststadt und Mitglied unserer Erweiterten Fraktion) folgendes Statement erarbeitet und bei der Anhörung vorgetragen:

Grundsätzlich geht der neue Entwurf der Vergaberichtlinien in die richtige Richtung.

Auch, da nun bei jeder Neuaufnahme und Wechsel von der Krippe oder der Kindertagespflege in den Kindergarten die Vergabekriterien zur Anwendung gebracht werden sollen, was zu verbesserter Chancengleichheit führen kann.

Allerdings wird dies auch dazu führen, dass Eltern, die im U3 Bereich einen Krippenplatz hatten und gerade angefangen haben zu arbeiten, nun mit höherer Wahrscheinlichkeit keinen Kitaplatz bekommen, beziehungsweise mit Betreuungslücken konfrontiert sind, die sie beruflich vor große Herausforderungen stellt.

Wir sind bei diesem Problem sehr uneins, persönlich sehe ich hier eher das ältere Kind im Fokus, das möglichst nahtlos in einer Kindertagesstätte betreut werden sollte, als die U3 Kinder, deren Eltern es dadurch ermöglicht wird zu arbeiten.

Besonders wichtig ist uns deshalb auch die absolut vorrangige Aufnahme von Vorschulkindern. Wenn möglich, sollte das auch in einer Kindertagesstätte innerhalb des zukünftigen Schulbezirks geschehen. Damit sich auch außerhalb der Kita schon Beziehungen entwickeln können.Deshalb würden wir uns auch wünschen, dass für Vorschulkinder hier die Wechselmöglichkeit bestehen bleibt.

Der Wegfall der Staffelung bei der Berufstätigkeit der Erziehungsberechtigten, ist sehr zu begrüßen. Allerdings gibt es da noch eine gewissen Klärungsbedarf wie die Punktevergabe erfolgt, bzw. wie die Einschätzung Vor-, Nachmittag, Halb-, Ganztag, … erfolgt.

Auch die Festlegung, dass der zusätzliche Punkt, den Geschwisterkinder zugerechnet bekommen, nur bei einer Bewerbung für die gleiche Einrichtung zur Geltung kommt, finden wir richtig.

Die vorrangige Berücksichtigung der aufgeführten Wechsel Wünsche begrüßen wir, sprechen uns aber weiterhin für den Zusatz aus, wenn ein Vorschulkind von einer Kindertagesstätte außerhalb des Schulbezirks in eine Kindertagesstätte innerhalb wechseln möchte – auch vom Erweiterten Angebot zum Grundangebot!

Es gibt weiterhin auch vielfältige kritische Punkte, wie z.B. Sprachförderung, Alleinerziehende, … die man vielleicht nachjustieren muss.

Aber Ziel dieser Überarbeitung war eine Vereinfachung und Präzisierung der Kriterien und damit auch eine deutliche Entlastung der Organisation.

Damit sollte auch eine möglichst frühzeitige Information für die Eltern über den Stand ihrer Bewerbungen ermöglicht werden, um die familiäre Situation zu entspannen.

Über allem muss aber weiterhin die intensive Anstrengung der Verwaltung zur Verbesserung der personellen Situation in den Krippen und Kitas sein, so dass eine gute Qualität bei hoher Verlässlichkeit gewährleistet werden kann.