Anschluss und Abnahmezwang bei Fernwärmenetzen

Gegen amtliche Besserwisserei ist kein Kraut gewachsen… Macht es überhaupt Sinn im Gemeinderat mitzuarbeiten? Anschluss und Abnahmezwang bei Fernwärmenetzen heißt, dass jeder Angeschlossene so behandelt wird, als decke er sämtlichen Wärmebedarf aus der Fernwärme. Der nach diesem theoretischen Gesamtbedarf berechnete Grundpreis ist also künstlich "überdimensioniert". In der Gesamtpreisbildung ist der Grundpreis zudem relativ hoch verglichen zum Preis für die variablen Mengenabnahme. Das Ergebnis ist: Es ist für den Hausbesitzer dann [...]