Bauzwang = Wohnzwang?

Wer in den Baugebieten der Teilorte sein Grundstück an die Stadt verkauft hat, kann es, erschlossen, wieder zurück kaufen. Aber er muss innerhalb von vier Jahren darauf bauen und mindestens zehn Jahre lang in diesem Haus wohnen. Das gefällt nicht allen.Nun zeichnet sich, angesichts der großen Miet-Wohnungsnot in der Region, eine neue Regelung ab:Nun erlaubt die Verwaltung den Rückkäufern auch, das Grundstück zu bebauen und es zu vermieten - allerdings [...]