Nach allgemeiner Lesart der neuen Regelung zur Testpflicht für den Betrieb von Läden und Gastgewerbe brauchen Mitarbeiter wie Kunden jeweils Tagestestzertifikate. Die Allgemeinverfügung dazu, die Veröffentlichungen in der Presse und das Testzertifikat selbst weisen auf den Datumstag. Viel sinnvoller wäre die Gültigkeit der Testergebnisse für 24 Stunden ab Testerstellung. Beim strikten Datums-Tag müssen alle Mitarbeiter_innen morgens vor der Ladenöffnung für einen Test anstehen, alle gleichzeitig. Das führte bereits heute zu langen Wartezeiten und da brauchte man sie noch gar nicht. Untertags hingegen ist oft viel Luft an den Teststellen und man bekommt den Test fast sofort. Mit einer 24-Stunden-Regelung könnten die Mitarbeiter untertags oder sogar abends noch einen Test machen. Für Kunden wäre diese Regelung genauso hilfreich.
Die Umsetzung wäre einfach. Die Allgemeinverfügung bräuchte einen kleinen textlichen Zusatz, dass mit “Tag” eigentlich “24 Stunden” gemeint ist und auf dem Formular müsste neben dem Datum noch die Uhrzeit eingetragen werden. Aber der nächsten Auflage der Formulare könnte dann ja der Titel in “24-Stunden-Zertifikat” geändert und eine Uhrzeitfeld eingefügt werden.
Wir haben heute morgen den Vorschlag an den Oberbürgermeister weitergegeben.