Gilt jetzt hier das Lex Tübingen?

Am Montag nachmittag erhielten die Fraktionsvorsitzenden eine Mail des Oberbürgermeisters, in der er Folgendes anfragt:

>> Daher schlage ich Ihnen vor, dass der Aufenthalt in größeren Ansammlungen im öffentlichen Raum durch eine Allgemeinverfügung strenger limitiert wird als nach Landesrecht (Beschränkung auf zehn statt auf 20 Personen). Von dieser engeren Beschränkung soll jedoch befreit werden, wer eine Maske trägt oder die App aktiviert hat. Der KOD könnte dies an den Hotspots kontrollieren und die Personen, die weder Maske noch App nutzen, zum Verlassen der Ansammlung auffordern.<<

Wir und die FDP antworten gestern sofort, sehr ähnlich und beide den Vorschlag entschieden ablehnend: Nein, selbst der von Boris Palmer vorgeschlagene, nur indirekte Zwang zur Nutzung der App ist a) für die erforderliche Akzeptanz der App extrem schädlich und b) treuwidrig, denn die Freiwilligkeit der App wurde den Bürgern doch sehr ausdrücklich zugesagt.
Inzwischen haben sich heute morgen auch Linke und SPD so ähnlich dazu geäußert.

In der Antwort auf diese Ablehnung seines Vorschlags betonte der Oberbürgermeister, dass ER von Anfang an gegen die Freiwilligkeit der Nutzung der Corona App gewesen sei. Ihm scheint dabei zu entgehen, dass das relativ unerheblich ist und dass Tübingen weiterhin -auch unter seiner Führung- ein Teil der bundesdeutschen Realität und Rechtsordnung bleibt.

Die Fraktionen tagten überwiegend gestern Abend. Dass der Oberbürgermeister kurz vor diesen Sitzungen eine solche, politisch delikate Frage an die Fraktionen stellt, dem Tagblatt aber bereits für die Ausgabe am folgenden Morgen seinen Vorschlag darlegt, deutet darauf hin, dass die vorgeschobene Beteiligung des Gemeinderats nicht ernsthaft gemeint war.