Vor neun Monaten sollte die Verwaltung einen Satzungsentwurf erarbeiten, mit dem »Einwegverpackungen von Speisen und Getränken, die zum sofortigen Verzehr abgegeben werden«, besteuert werden können.
Wir sind der Ansicht, dass eine Steuer zu kurz greift und nicht praktisch wie rechtlich durchsetzbar und kontrollierbar ist, sagt die Fraktion Tübinger Liste.*

Stadträtin Ute Mihr bat deshalb die Verwaltung in einem Antrag, einen konzertierten Ansatz zu prüfen,

  wie eine öffentlichkeitswirksame Kampagne gegen den Verpackungsmüll unter Einbeziehung des Aktionsbündnis’ »Müllarmes Tübingen« (HGV, Gastronomievertretern), des Jugendgemeinderats, Vertretern der Universität und des Studierendenwerks und Vertretern der Tübinger Schulen und Jungendeinrichtungen u.a. aussehen könnte.
  wie Absprachen mit den Betreibern erreicht werden können, dass sich diese an einem möglichst einheitlichen Pfand- und Mehrwertsystemen beteiligen und wie daneben – in mehreren gemeinsamen Bereichen – sich alle jeweils dort ansässigen Betriebe selbst für die Aufstellung und Leerung von Zusatz-Mülltonnen, vor allen an besonders stark frequentierten Tagen, verpflichten und beteiligen könnten.
  wo im Stadtgebiet mehr und zudem versuchsweise geeignete Behälter zur Mülltrennung (Plastik, Papier, Restmüll, Glas) aufgestellt werden könnten.
  welche flankierenden Strafmaßnahmen ergriffen werden sollten. Spürbare Bußgelder für das Wegwerfen von Zigarettenkippen, Liegenlassen und Wegwerfen von Müll, Fla- schen-Zerschlagen gehören mit großer Sicherheit dazu. In München kostet das das Wegwerden von Kippen z.B. 55 Euro.

Dezember 2018, Ute Mihr

Dezember 2018 Ute Mihr

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Abgesehen von der juristischen Problematik bei der von Oberbürgermeister Palmer favorisierten Verpackungssteuer, sehen wir folgende Fragen offen:

  • Ein Eisverkäufer kann zwar seine Bechervorräte zählen. Aber wie soll er dann das Eis berechnen, Anzahl Kugeln x Kugelpreis plus € 1,19?
  • Praktisch müssten dann alle Läden Mehrwegverpackungen und Geschirre anbieten und direkt darauf die Speisen abgeben. Das geht aber gar nicht logistisch (z.B. in Supermärkten oder bei Läden wie bei Schmälzle in der Kirchgasse). Und selbst wenn er das könnte, er bräuchte Platz für eine Geschirrwasch-Station.
  • Was passiert, wenn demnächst die Bundesregelung unter der europäischen Plastik-Direktive kommt. Dann muss eine Angabe pro Verpackung gezahlt werden, wenn es Plastik ist und zudem (oder wenn es nicht Plastik ist) noch die Tübinger Verpackungssteuer obendrauf. Hier sieht man, dass und wie die Tübinger Verpackungssteuer zwar krampfhaft versucht, den Regelungsvorbehalt von Bundessteuern zu entkommen, es aber spätestens bei dessen Einführung nicht schafft, weil sich die Tatbestände überschneiden.
  • Noch grundsätzlicher wird es, wenn man sich den Steuerzweck anschaut. Steuern dürfen zwar auch andere Zwecke als die Einnahme von Haushaltmitteln haben (wenn sie nur dieses ziel als Nebenzweck auch erreichen wollen). Aber die Lenkungswirkung müssen sich auf zulässiger Zwecke richten. Hier ist dieser Zweck ja (wegen der nachträglich gestrichenen stofflichen Eingrenzung auf Plastik) nur die Vermeidung von Müll allgemein. Damit wird ist die Steuer wahrscheinlich unzulässig, weil sie den Hausmüllanfall nicht in gleicher Weise besteuert. Also bleibt nur die Steuer, weil dieser besondere Abfall die städtische Müllkübellehrung und die Straßenreinigung verteuert. Dann jedoch darf diese Steuer nur die spezifischen Kosten dafür einnehmen. Und die Beträge hier zeigen mehr als deutlich, dass wir da weit über das Ziel (Kosten der städtischen Straßenreinigung verursacht durch Mehrweggeschirr) hinausschießen.
  • Bei § 5, 6 und 7 muss man nochmals sehr genau hinschauen, ob das alles so zulässig ist. Vor allem in § 7 ist suspekt, dass eine Verwaltung “einfach so” jederzeit die Geschäftsräume betreten kann und Unterlagen einsehen kann.
  • Kurios zum Abschluß diese kleine Beobachtung: Wenn Metzgerei Hanselmann den Fleischkäse oder der Franzose in der Langen Gasse seine Quiche in der Mikrowelle warm macht und nicht auf die flache Hand serviert, sondern auf einen Papierteller, sind die € 1,50 plus Steuer fällig. Er müsste eine Selbstbedienungs-Mikrowelle vor dem Laden aufstellen.
    Unklar ist nämlich, ob in § 1 alle Speisen (und deren Anrichtungen, Verpackungen) oder nur die warmen darunter fallen. In der Gegenstandsbeschreibung fehlt der Zusatz auf die Temperatur der Speisen, damit fallen alle, auch kalte Speisen darunter, in der bloßen Beispielsaufzählung in Klammern wird dann von warmen Getränken und Speisen geredet.

Der Leipziger Comic-Zeichner und Regisseur Thomas Meisch alias Schwarwel bringt’s bildlich auf den Punkt:

Tommy Schwarwel
Ob Thomas Meitsch, alias Tommy Schwarwel schon in Tübingen war?
Tommy Schwarwel über dich und mich…
Tommy Schwarwel gestaltete eine Kinderseite;-)