Christian Wittlinger im Tagblatt | Mittwochsspalte vom 02.08.2023

Neue Bürgermeisterinnen?

Der Wechsel von Frau Dr. Harsch an das UKT und die Neubesetzung der Position hat eine Diskussion entfacht, ob die Verwaltungsspitze – einschließlich OB – aus drei oder vier Bürgermeistern bestehen, die Verwaltung also in drei oder vier Dezernate gegliedert sein soll. Eines ist für die Tübinger Liste von vornherein klar: Die Schaffung eines vierten Dezernats, das heißt jetzt die Wahl von zwei statt einem Beigeordneten, ist nur unter Sachgesichtspunkten zu entscheiden, sie darf nicht die Kompromisslösung eines Streits um die Besetzung nach Parteizugehörigkeit sein.

Die zentralen Fragen lauten: Ist die Leitungsspanne bei drei Dezernaten zu groß, dass unsere leistungsfähige Verwaltung ihre Aufgaben nicht uneingeschränkt erfüllen kann? Stoßen die Bürgermeister an die Grenzen ihrer Belastbarkeit? Seit vielen Jahrzehnten, ausgenommen die Jahre 1998 bis 2006, hat Tübingen drei Bürgermeister(innen). Der Blick auf Esslingen, Ludwigsburg, Villingen-Schwenningen und Konstanz, Städte mit vergleichbaren Zahlen bei Einwohnern, Steuerkraft und Mitarbeiterzahl in der Verwaltung, ergibt kein eindeutiges Bild: Zwei haben vier Dezernate, eine drei, eine gar nur zwei.

Die Schaffung eines vierten Dezernats würde für uns nur Sinn machen, wenn substantielle Zuständigkeiten aus allen Geschäftsbereichen, auch dem von OB Palmer, dorthin übertragen würden. Dies ist im Einvernehmen zwischen OB und Gemeinderat zu klären, auch wenn die Wahl von Beigeordneten in die alleinige Zuständigkeit des Gemeinderats fällt.

Tübingen findet sich auf verschiedensten Gebieten und Themen in wirklichen Spitzenpositionen. Diese hohe Attraktivität führt zu hohen Mieten und Immobilienpreisen.

Unerfreulich im Ranking für die Stadt sind der höchste Grundsteuerhebesatz und die belastenden Wohnnebenkosten. Seit 2022 bezahlen die Tübinger für ihr Trinkwasser den höchsten Preis im Bundesland.

Die Gehälter der Bürgermeister liegen nach Bundesländern in Baden-Württemberg ganz oben. Die Kosten für den städtischen Verwaltungsbereich sollten keinen Spitzenplatz erreichen. Auch in der kommunalen Haushaltspolitik   ist Nachhaltigkeit ein verpflichtendes Kriterium.