Leserbrief von Gebhart Höritzer.

Zum Klimaschutzprogramm der Stadt Tübingen gehört ein deutlicher Ausbau der PV-Nutzung und eine PV-Pflicht für Bestandsgebäude (Bericht STB vom 23.09.20). Hier darf es aber vorrangig nicht um den Bau und die Investition der PV-Anlagen gehen, sondern gerade bei Bestandsgebäuden, um die geeigneten Voraussetzungen der in Frage kommenden Dach- bzw. eventuellen Fassadenflächen. Das muss der 1. Schritt sein! Die Nutzungsdauer von PV-Anlagen sollte mindestens 20 Jahre und mehr betragen. Dies bedeutet, dass die Dächer/Fassaden vorher entsprechend energetisch ertüchtigt und erneuert werden „müssen“, damit das ganze Paket einen Sinn bekommt und wirklich zum Klimaschutz beiträgt. Diese Investition ist aber nicht mit einigen 1000 Euro zu bewerkstelligen. Daher ist bei der Überlegung, PV-Pflicht für Bestandsgebäude, dieser Aspekt äußerst wichtig und mit besonderer Überlegung zu betrachten. Es ist Kontraproduktiv auf ein altes (älteres), bzw. schlecht, nicht ausreichend oder auch gar nicht energetisch vorbereitetes Gebäude, eine PV-Anlage zu montieren. Nur die richtigen Maßnahmen, die Machbarkeit und das Augenmaß führen zum Erfolg.